Freiwillige Selbstverpflichtung der HundeführerInnen

Diese freiwillige Selbstverpflichtung wurde von den Teilnehmern des Arbeitskreis Schulhunde in Kassel erarbeitet.

Die registrierten Schulen und der dort eingesetzte Hundeführer eines Schulhundes gehen eine Selbstverpflichtung zu folgenden Punkten ein:

Ausbildung:

•    Die Ausbildung der Schulhunde erfolgt immer im Team Hund/Hundeführer, bei dem der Hund als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt.

•    Ein Grundgehorsam auf dem Niveau der Begleithundeprüfung oder des

Hundeführerscheins und eine gute Teambildung zwischen Hund und Hundeführer sind neben bestimmten charakterlichen Eigenschaften Grundvoraussetzung für die spezielle Qualifikation des Hundes.
•    Kenntnisse über die Körpersprache bei Hund und Mensch, und dasLernverhalten bei Hunden sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.

•    Der Hundeführer nimmt regelmäßig am Austausch zur Hundegestützten

Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit qualifizierten Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen und/oder Fachleuten zum Thema teil. Es ist wichtig bei diesen Maßnahmen, dass Pädagogen mit (eingehenden) praktischen Erfahrungen im Einsatz von Schulhunden integriert sind.

 •    Der Umgang mit dem Hund hat liebe- und respektvoll zu erfolgen, eine gute Teambindung muss gegeben sein; der Hundeführer muss die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen; weiterhin sollte er in der Lage sein, den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen.

Hygienebestimmungen

•    Gesundheitsattest des Tierarztes, der eine gute Allgemeinverfassung, regelmäßige Entwurmung, vorgeschriebene Impfungen und Ektoparasitenprophylaxe attestiert. Der Hund darf keinen Zugang zur Küche und zu Räumen erhalten, in denen Lebensmittel zubereitet werden.
•    Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss in der Klasse gegeben sein.
•    Ein Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Aufnahme von evtl. Hinterlassenschaften muss vorhanden sein.
•    Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hundedecken,       -geschirr, -tücher, etc. werden in einem getrennten Schrank, Schubladen oder Behältern aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.

Einsatz

•    Der Einsatz der Schulhunde erfolgt nur im Team Hund/Hundeführer.
•    Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz ist gewährleistet.
•    Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
•    Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.